Gebäudetechnik
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Umsatzsteuerzahllast
 
Die Zahllast der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) errechnet sich

folgendermaßen:Mehrwertsteuer, die der Unternehmer beim Verkauf einnahm Im Prinzip sind

alle Gewerbetreibenden und Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es auch

Umsatzsteuer Befreite. Je nach Höhe des Umsatzes müssen die Unternehmer in

unterschiedlichen Zeitabständen Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Monatliche

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Unternehmer leisten, wenn ihre Umsatzsteuerlast im Jahr

12000 Mark übersteigt. Die Voranmeldung muß bis zum 10. Tag des Folgemonats beim

Finanzamt eingereicht und bezahlt werden. Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen

müssen Unternehmer leisten, deren Umsatzsteuer zwischen 1000 Mark und 12000 Mark

beträgt. Die Voranmeldung muß in diesem Fall bis zum 10.Tag des neuen Quartals beim

Finanzamt eingereicht und bezahlt werden. Die Jahreserklärung genügt für alle

Unternehmen, die weniger als 1000 Mark Umsatzsteuer jährlich zu zahlen haben. Allerdings

ist dafür ein Antrag zu stellen. In diesem Fall muß die Jahreserklärung am 10. Tag des

Folgejahres dem Finanzamt vorliegen und bezahlt sein. Gerade bei der Existenzgründung

kommt es häufig vor, daß der Unternehmer mehr kauft als verkauft. In diesen Fällen wird

die Umsatzsteuerlast negativ, das heißt, der Unternehmer bekommt vom Finanzamt sogar Geld

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