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Umsatzsteuer
Verkehrsteuer, die den Letztverbrauch bzw. Konsum von Gütern und Dienstleistungen
besteuert. Sie ist bezüglich ihres Aufkommens eine der bedeutendsten Einnahmequellen des
Bundes (1997: rd. 240 Mrd. DM = 30% des gesamten Steueraufkommens). Steuersubjekt ist der
Unternehmer, dessen umsatzsteuerpflichtige Definition sehr weitreichend ist und sich von
der Definition des Begriffes im Rahmen der Einkommensteuer unterscheidet. Steuerobjekte
sind nach Umsatzsteuergesetz (UStG) Zusätzlich zu den vorstehenden Merkmalen sind die
Merkmale der Entgeltlichkeit, der Inlandsbezogenheit und der Unternehmensbezogenheit in
unterschiedlicher Ausprägung gefordert. Bemessungsgrundlage stellt in der Regel das
Entgelt dar. Der Steuertarif beträgt in Deutschland seit 1.4.1998 16%. Daneben existiert
noch ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7% für Güter und Dienstleistungen, die der
Existenzsicherung dienen. Daneben existiert ein langer Katalog von Steuerbefreiungen.
Insbesondere Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Exports, der Bankgeschäfte, des
Gesundheitswesens, Immobiliengeschäfte und Vermietungen sind hier aufgelistet. Die Steuer
ist vom Unternehmer selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Je nach
Größenordnung der Umsatzsteuerschuld muß der Unternehmer neben der obligatorischen
Jahressteuererklärung monatlich oder vierteljährlich sogenannte
Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Hierbei darf er bei der Berechnung der Steuerzahllast
selbst bezahlte Umsatzsteuer auf Vorleistungen, die er für sein Unternehmen eingekauft
hat, abziehen. Dies entspricht dem sogenannten Vorsteuerabzug. Das zur Zeit gültige
System ist ein Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug. Hierbei gilt noch
das Bestimmungslandprinzip, d. h. das Land, für das der Umsatz bestimmt ist, hat die
Besteuerungshoheit. An einer Harmonisierung der europäischen Steuersysteme wird aktuell
gearbeitet.