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Trinkwasserkontrolle
Wegen der Verunreinigungsgefahren muss die Beschaffenheit des Trinkwassers ständig im Auge behalten werden. Eine einwandfreie Wassergüte ist nur dann gewährleistet, wenn Überprüfungen des Trinkwassers nach den Erfordernissen des Lebensmittelgesetzes, Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch durchgeführt werden. Diese bestehen aus dem Lokalaugenschein und der Wasseruntersuchung. Die Anforderungen an die Güte des Trinkwassers sind im Codexkapitel B1 „Trinkwasser", in Form von Richtzahlen (RZ) und Zulässigen Höchstkonzentrationen (ZHK) sowie in der Trinkwasserverordnung (TWV) in Form der Parameter und „Parameterwerte" bzw. der „Indikatorparameter" (Parameter mit Indikatorfunktion) für die einzelnen Inhaltsstoffe festgelegt. Die Probenntnahmen dürfen nur von berechtigten Personen der untersuchenden Stelle vorgenommen werden.