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Tafelwasser
Tafelwasser wird aus Trinkwasser, Quellwasser oder natürlichem Mineralwasser hergestellt und muss bei der Abfüllung den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Es wird unter Verwendung von Zutaten (Salze, Kohlensäure) hergestellt, wobei der Gehalt an gelösten festen Stoffen 2 Gramm pro Liter nicht überschreiten darf. Das zur Herstellung verwendete Wasser darf nicht in Transportbehältnissen befördert werden. Ausnahmen gemäß Trinkwasserverordnung sind für Trinkwasser zur Herstellung von Tafelwasser nicht anzuwenden. Außer dem Hinweis auf das zugesetzte Kohlendioxid und der Angabe des Gesamtgehalts an gelösten Stoffen sind keine Angaben erlaubt. Tafelwasser darf nur in Behältnissen transportiert werden, die an den Letztverbraucher abgegeben werden. Die Sachbezeichnung lautet „Tafelwasser". „Sodawasser" darf anstelle von „Tafelwasser" als Sachbezeichnung verwendet werden, wenn es einen Mindestgehalt von 4 mg Kohlendioxid pro Liter Wasser enthält.