.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
Über GBT
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Suche :
0
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
TRIPS
(engl.: Agreement on Trade-Related aspects of Intellectual Property Rights;
Übereinkommen über Handelsbeziehungen und Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums).
Im Rahmen der Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation WTO wurde auch das
TRIPS vereinbart. TRIPS will einen wirksamen und angemessenen Schutz der Rechte des
geistigen Eigentums fördern sowie sicherstellen, daß die Maßnahmen und Verfahren zur
Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den
rechtmäßigen Handel werden. Die Mitgliedsstaaten gewähren den Angehörigen der anderen
Mitgliedsstaaten eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die, die sie ihren
eigenen Staatsangehörigen in bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums gewähren. In
bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums werden Vorteile, Vergünstigungen,
Sonderrechte und Befreiungen, die von einem Mitgliedsstaat den Angehörigen eines anderen
Mitgliedsstaates gewährt werden, sofort und bedingungslos den Angehörigen aller anderen
Mitgliedsstaaten gewährt. Die Berner Übereinkunft und die Pariser Übereinkunft bleiben
durch das TRIPS unberührt. Das TRIPS trat für die Bundesrepublik Deutschland am 1.
Januar 1995 in Kraft.