Gebäudetechnik
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Subsidiaritätsprinzip
 
Ursprünglich Begriff aus der katholischen Soziallehre, wonach im Staat auf der obersten

Ebene nur das geregelt werden soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden

kann. Übertragen wurde der Begriff auf die betriebliche Personalführung und im Bereich

der Versicherung. Demnach hat sich ein Vorgesetzter nur um Probleme zu kümmern, die von

unteren Hierarchien nicht bewältigt werden bzw. Individualversicherungen sollen den

Zwangs- oder Kollektivversicherungen vorgehen, d.h. jeder soll seine Alters-,

Unfallrisiken etc. selbst freiwillig tragen. Das Kollektiv soll nur hinzutreten, wenn der

Einzelne bei der Entscheidung überfordert ist.