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Subsidiaritätsprinzip
Ursprünglich Begriff aus der katholischen Soziallehre, wonach im Staat auf der obersten
Ebene nur das geregelt werden soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden
kann. Übertragen wurde der Begriff auf die betriebliche Personalführung und im Bereich
der Versicherung. Demnach hat sich ein Vorgesetzter nur um Probleme zu kümmern, die von
unteren Hierarchien nicht bewältigt werden bzw. Individualversicherungen sollen den
Zwangs- oder Kollektivversicherungen vorgehen, d.h. jeder soll seine Alters-,
Unfallrisiken etc. selbst freiwillig tragen. Das Kollektiv soll nur hinzutreten, wenn der
Einzelne bei der Entscheidung überfordert ist.