Gebäudetechnik
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Studenten
 
Studenten als geringfügig Beschäftigte (mit höchstens 630,- DM pro Monat) und unter

15 Stunden pro Woche): Sie zahlen pauschal 12 % Rentenversicherungsbeitrag und zusätzlich

10 % Krankenversicherungsbeitrag, wenn der Student/die Studentin bei einer gesetzlichen

Kasse versichert ist.Studenten mit 15 bis 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit und mehr

als 630,- DM Entgelt: Es sind 19,5 % Beitrag an die Rentenversicherung zu zahlen, die sich

Arbeitgeber und Student(in) teilen. Der Student bleibt beitragsfrei in der Kranken-,

Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Studenten mit mehr als 20 Wochenstunden

Beschäftigung: Normale Beiträge zur Sozialversicherung fallen an, die sich Arbeitgeber

und Arbeitnehmer teilen. Kurzfristige Beschäftigung: Eine kurzfristige Beschäftigung

(mehr als 20 Stunden pro Woche) während der Vorlesungszeit bleibt beitragsfrei.

Wiederholen sich solche Beschäftigungen, kommt es auf die "Berufsmäßigkeit"

an: Mehr als 26 Wochen pro Jahr führt zur Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege- und

Arbeitslosenversicherung. Mehr als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage führt ebenfalls zur

Beitragspflicht in der Rentenversicherung.