Gebäudetechnik
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Stammkapital
 
Bezeichnung für das Gezeichnete Kapital (= Nominalkapital) einer GmbH, welches das

haftende Kapital der Gesellschaft darstellt. Es muß gem. § 5 HGB mindestens 50

000,– DM betragen und vor der Anmeldung zum Handelsregister mindestens in Höhe von

25 000,– DM eingezahlt sein. Die sog. Stammeinlage eines Gesellschafters muß sich

auf mindestens 500,– DM belaufen.