Gebäudetechnik
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Speditionsversicherung
 
ist eine Schadensversicherung zur Deckung von Schäden, die der Spediteur bei

Ausführung des Speditionsvertrages dem Auftraggeber oder solchen Personen zugefügt hat,

denen das versicherte Interesse z.Z. des schadenverursachenden Ereignisses zugestanden

hat. Die S. umfaßt aber nicht solche Schäden, die üblicherweise durch eine Transport-

oder Lagerversicherung gedeckt werden (§ 39 der Allgemeinen Deutschen

Spediteurbedingungen). Die S. wird vom Spediteur von sich aus auf Kosten seines

Auftraggebers für jeden einzelnen Speditionsvertrag abgeschlossen, wenn es der

Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt. Sie unterliegt gemäß dem

S.schein (SVS) den in der Anlage 1 zu den ADSp. bezeichneten Bedingungen. Zur Haftung

(Freiheit) des Spediteurs Speditionsvertrag.