Sicherungsabtretung Analog der Sicherungsübereignung, die für bewegliche Vermögensgegenstände vorgesehen
ist, können auch Rechte und Forderungen als Kreditsicherheit an einen Gläubiger
abgetreten werden. So kann beispielsweise ein Schuldner ein Patent weiterhin nutzen, das
Eigentum hieran ist allerdings an einen Gläubiger, z. B. eine Bank, abgetreten .
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