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Selbsthilfeverkauf
Selbsthilfeverkauf ist die Veräußerung geschuldeter beweglicher Sachen durch den
Schuldner, wenn der Gläubiger in Verzug geraten ist, die Sachen nicht zur Hinterlegung
geeignet sind oder ihr Verderb droht. Der Selbsthilfeverkauf kann in Form einer
Versteigerung vorgenommen werden, die dem Gläubiger vorher anzudrohen ist. Bei Vorliegen
eines Marktpreises können die Waren auch von einer öffentlich ermächtigten Person frei
veräußert werden. Die Kosten des Selbsthilfeverkaufs hat der säumige Käufer zu tragen.