Gebäudetechnik
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Selbsthilfeverkauf
 
Selbsthilfeverkauf ist die Veräußerung geschuldeter beweglicher Sachen durch den

Schuldner, wenn der Gläubiger in Verzug geraten ist, die Sachen nicht zur Hinterlegung

geeignet sind oder ihr Verderb droht. Der Selbsthilfeverkauf kann in Form einer

Versteigerung vorgenommen werden, die dem Gläubiger vorher anzudrohen ist. Bei Vorliegen

eines Marktpreises können die Waren auch von einer öffentlich ermächtigten Person frei

veräußert werden. Die Kosten des Selbsthilfeverkaufs hat der säumige Käufer zu tragen.