Gebäudetechnik
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Schulden
 
Bilanziell: Bezeichnung für die insgesamt auf der Passivseite der Handelsbilanz

ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die den auf der Aktivseite gezeigten

Vermögensgegenständen gegenüberstehen. Die in der Steuerbilanz enthaltenen

Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden nicht als Schulden, sondern als negative

Wirtschaftsgüter bezeichnet, wobei insbesondere bei den Rückstellungen Unterschiede

bestehen. Nach US-GAAP und IAS fallen unter den Begriff der "liabilities" zwar

ebenfalls die in der handelsrechtlichen Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und

Rückstellungen, allerdings ist der Umfang der Rückstellungen restriktiver.

Zivilrechtlich: Bezeichnung für eine aus einem sog. Schuldverhältnis gem. § 241 BGB

sich ergebende Verpflichtung eines Schuldners, an einen Gläubiger eine bestimmte

Leistung, die auch in einem Unterlassen bestehen kann, zu erbringen. Nach dem Leistungsort

wird in Holschuld und Bringschuld unterschieden, je nachdem, ob der Erfüllungsort der Ort

des Schuldners oder der Ort des Gläubigers ist.