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Schulden
Bilanziell: Bezeichnung für die insgesamt auf der Passivseite der Handelsbilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die den auf der Aktivseite gezeigten
Vermögensgegenständen gegenüberstehen. Die in der Steuerbilanz enthaltenen
Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden nicht als Schulden, sondern als negative
Wirtschaftsgüter bezeichnet, wobei insbesondere bei den Rückstellungen Unterschiede
bestehen. Nach US-GAAP und IAS fallen unter den Begriff der "liabilities" zwar
ebenfalls die in der handelsrechtlichen Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und
Rückstellungen, allerdings ist der Umfang der Rückstellungen restriktiver.
Zivilrechtlich: Bezeichnung für eine aus einem sog. Schuldverhältnis gem. § 241 BGB
sich ergebende Verpflichtung eines Schuldners, an einen Gläubiger eine bestimmte
Leistung, die auch in einem Unterlassen bestehen kann, zu erbringen. Nach dem Leistungsort
wird in Holschuld und Bringschuld unterschieden, je nachdem, ob der Erfüllungsort der Ort
des Schuldners oder der Ort des Gläubigers ist.