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Sammelbewertungsverfahren
Verfahren zur vereinfachten Ermittlung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Sie stellen eine Abweichung
vom Grundsatz der Einzelbewertung dar. Zu den Verfahren gehören i.e.S. die
Durchschnittsmethode und die Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB). I.w.S. können auch
die Festbewertung (§ 240 HGB) und die Gruppenbewertung (240 HGB) sowie die
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen hierunter subsumiert werden.