Gebäudetechnik
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Salvatorische Klausel
 
ist ein der Rechtsgeschichte entlehnter Begriff; er besagt, daß gewisse Rechtssätze

eines Gesetzeswerks nur gelten, sofern nicht andere Normen bestehen, die vor ihnen den

Vorrang haben. So galt z.B. die als Reichsstrafgesetz erlassene Constitutio Criminalis

Carolina nur, soweit nicht Landesstrafrecht bestand; ferner war das römische Recht im

Rahmen der Rezeption nur anzuwenden, soweit nicht deutsches Recht bestand und nachgewiesen

wurde. Der Begriff deckt sich also insoweit mit dem der Subsidiarität. I.w.S. wird er

für eine Bestimmung – insbes. vertraglicher Art – verwendet, die einen

Beteiligten in einem bestimmten Fall vor Rechtsnachteilen schützen soll (so z.B.

Freizeichnung von Haftung, falls der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllen

kann).