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Salvatorische Klausel
ist ein der Rechtsgeschichte entlehnter Begriff; er besagt, daß gewisse Rechtssätze
eines Gesetzeswerks nur gelten, sofern nicht andere Normen bestehen, die vor ihnen den
Vorrang haben. So galt z.B. die als Reichsstrafgesetz erlassene Constitutio Criminalis
Carolina nur, soweit nicht Landesstrafrecht bestand; ferner war das römische Recht im
Rahmen der Rezeption nur anzuwenden, soweit nicht deutsches Recht bestand und nachgewiesen
wurde. Der Begriff deckt sich also insoweit mit dem der Subsidiarität. I.w.S. wird er
für eine Bestimmung – insbes. vertraglicher Art – verwendet, die einen
Beteiligten in einem bestimmten Fall vor Rechtsnachteilen schützen soll (so z.B.
Freizeichnung von Haftung, falls der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllen
kann).