Rechnung, Übersendung der – Schuldnerverzug; laufende R. Kontokorrent. S.a. Ohne-Rechnung-Geschäft, pro
forma-Rechnung, Abrechnung. R.i.S. der Umsatzsteuer ist jede Urkunde, mit der ein
Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, gleichgültig wie diese
Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird, insbesondere Rechnungen, Quittungen,
Abrechnungen, Gegenrechnungen und Frachtbriefe. Der Leistungsempfänger hat einen
Rechtsanspruch auf eine R. mit gesondertem Umsatzsteuerausweis (§ 14 I UStG).
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