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Quellwasser
Quellwasser stammt aus einem unterirdischen Wasservorkommen, ist von ursprünglicher Reinheit und wird aus einer oder mehreren natürlich oder künstlich erschlossenen Quellen annähernd gleicher Charakteristik gewonnen. Es muss in unmittelbarer Nähe zum Quellort abgefüllt werden und darf nur in Behältnissen transportiert werden, die an den Letztverbraucher abgegeben werden. Quellwasser muss den in der Mineralwasser- und Quellwasserverordnung genannten mikrobiologischen Anforderungen sowie den chemisch-physikalischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Behandlungsverfahren, bei denen Stoffe zugesetzt werden, sind nicht erlaubt. Es dürfen auch keine Verfahren angewandt werden, die den Keimgehalt verändern. Weiters gelten entsprechende Kennzeichnungsbestimmungen. Die Sachbezeichnung lautet „Quellwasser".