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pacta sunt servanda
= Verträge müssen eingehalten (erfüllt) werden; aus dem römischen Recht
übernommener, heute noch gültiger Grundsatz der Vertragstreue. Er gilt im besonderen
kraft Völkergewohnheitsrechts, in dem er bei dem Theorienstreit um die Frage der
Verbindlichkeit des Völkerrechts eine Rolle spielt. S. aber (für das Zivilrecht)
Vertragshilfe, Treu und Glauben, Geschäftsgrundlage.