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Preisausschreiben
Das P. ist eine besondere Form der Auslobung; doch bestimmt über die Preisverteilung
nicht die Reihenfolge des Eingangs der Lösungen, sondern die verbindliche Entscheidung
eines Preisrichters über die beste Lösung, ggf. eine Auslosung unter mehreren richtigen
Lösungen. Ein P. ist nur rechtsverbindlich, wenn in der Bekanntmachung eine Frist für
die Bewerbung bestimmt wird (§ 661 BGB). Bei besonders leichten P. aus Werbegründen
liegt oftmals in Wahrheit eine Ausspielung vor.