Gebäudetechnik
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Preisausschreiben
 
Das P. ist eine besondere Form der Auslobung; doch bestimmt über die Preisverteilung

nicht die Reihenfolge des Eingangs der Lösungen, sondern die verbindliche Entscheidung

eines Preisrichters über die beste Lösung, ggf. eine Auslosung unter mehreren richtigen

Lösungen. Ein P. ist nur rechtsverbindlich, wenn in der Bekanntmachung eine Frist für

die Bewerbung bestimmt wird (§ 661 BGB). Bei besonders leichten P. aus Werbegründen

liegt oftmals in Wahrheit eine Ausspielung vor.