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Plankosten (Plankostenrechnung)
Im Rahmen der Plankostenrechnung zugrundegelegte Kosten künftiger Abrechnungsperioden bzw. Zeitpunkte, auf die sich die Kostenrechnung bezieht. Abhängig vom Umfang des Einbezugs von Güterverbräuchen wird zwischen Vollkosten- und Teilkostenbasis unterschieden. Wird der Beschäftigungsgrad der Zukunft als Kosteneinflußgröße einbezogen, so können die Plankosten sich auf eine Normalbeschäftigung beziehen, und damit als Standardkosten bzw. künftige Normalkosten in die Kostenträgerrechnung einbezogen werden. Die Prognose künftiger Kosten kann zudem bisherige Soll-Ist-Abweichungen sowie Variationsmöglichkeiten der Beschäftigung und anderer Kosteneinflußgrößen einbeziehen. Kostenabweichungen, die für die Plankosten relevant sind, können sowohl auf einer Veränderung der Intensität einer Kapazitätsnutzung, der Ausbringungsmenge (Losgrößenvariation) als auch auf Verfahrensabweichungen basieren.