Gebäudetechnik
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Personalleasing
 
Zeitlich befristete Arbeitnehmerüberlassung von Dritten (Leasing-Geber), die zunehmend

als Instrument der Personalbeschaffung eingesetzt wird. Die gewerbliche Vermittlung von

Leiharbeitnehmern wird durch das Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und bedarf der

Genehmigung durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die detaillierte Regelungen

bezüglich der Entlohnung, Arbeitszeit etc. vorschreiben kann. Das Personal-Leasing hat

für den Leasingnehmer die Vorteile eines kurzfristig einsetzbaren, zeitlich befristeten

und preislich fest kalkulierbaren Personaleinsatzes zum Ausgleich von

Kapazitätsschwankungen und zur Flexibilisierung der Arbeitszeit für das Stammpersonal.

Die evtl. negativen Auswirkungen auf die Motivation des Stammpersonals sind zu beachten.