Gebäudetechnik
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Personalentwicklung
 
Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Verbesserung der Arbeitsleistung bzw. des

Qualifikationsprofils von Mitarbeitern zur Abdeckung der im Betrieb an die Mitarbeiter

gestellten gegenwärtigen und künftigen Leistungsanforderungen. Einmal eingestellte

Mitarbeiter können evtl. in der Planung des Personaleinsatzes den Anforderungen nicht

mehr entsprechen. Statt einer Personalfreisetzung und -neueinstellung können durch Aus-

und Weiterbildungsmaßnahmen Leistungsfähigkeit und -anforderungen wieder aufeinander

abgestimmt werden. Zur Personalentwicklung zählt auch die individuelle Aufstiegsplanung

(Laufbahnplanung) für Mitarbeiter aufgrund von Beförderungen, Versetzungen oder

Ausscheiden von anderen Mitarbeitern. Bei der Personalentwicklung kann nach dem Prinzip

der Chancengleichheit (Entwicklungsmaßnahmen für alle, unabhängig vom

Leistungspotential), der Privilegierung (einzelne Mitarbeiter je nach Leistung oder

Hierarchieebene), Begabtenförderung (in Abhängigkeit vom individuellen

Entwicklungspotential) oder der Engpaßregel (je nach Entwicklungsbedarf) vorgegangen

werden.