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Personalentwicklung
Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Verbesserung der Arbeitsleistung bzw. des
Qualifikationsprofils von Mitarbeitern zur Abdeckung der im Betrieb an die Mitarbeiter
gestellten gegenwärtigen und künftigen Leistungsanforderungen. Einmal eingestellte
Mitarbeiter können evtl. in der Planung des Personaleinsatzes den Anforderungen nicht
mehr entsprechen. Statt einer Personalfreisetzung und -neueinstellung können durch Aus-
und Weiterbildungsmaßnahmen Leistungsfähigkeit und -anforderungen wieder aufeinander
abgestimmt werden. Zur Personalentwicklung zählt auch die individuelle Aufstiegsplanung
(Laufbahnplanung) für Mitarbeiter aufgrund von Beförderungen, Versetzungen oder
Ausscheiden von anderen Mitarbeitern. Bei der Personalentwicklung kann nach dem Prinzip
der Chancengleichheit (Entwicklungsmaßnahmen für alle, unabhängig vom
Leistungspotential), der Privilegierung (einzelne Mitarbeiter je nach Leistung oder
Hierarchieebene), Begabtenförderung (in Abhängigkeit vom individuellen
Entwicklungspotential) oder der Engpaßregel (je nach Entwicklungsbedarf) vorgegangen
werden.