Gebäudetechnik
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Patentstreitsachen
 
sind Zivilprozesse, die auf Ansprüchen aus den im PatG geregelten Rechtsverhältnissen

beruhen (z.B. aus Patentverletzung, Erfinderrecht, Lizenzvertrag, Vorbenutzungsrecht).

Für P. sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich

zuständig (§ 143 I PatG). P. aus dem Bezirk mehrerer Landgerichte können einem von

ihnen durch RechtsVO der LdReg. zugewiesen werden (§ 143 II PatG). Die dann hierfür

zuständige Zivilkammer wird Patentstreitkammer genannt. Gegen denselben Beklagten können

weitere P. wegen derselben oder mehrerer gleichartiger Handlungen (Patentverletzungen)

grundsätzlich nicht anhängig gemacht werden (§ 145 PatG).