Gebäudetechnik
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Passivierung, steuerliche
 
Ansatz und Bewertung der Wirtschaftsgüter auf der Passivseite der Steuerbilanz.

Besonderheiten gegenüber der handelsrechtlichen Passivierung sind zu beachten. Die

steuerlichen Passivierungsansätze und -bewertungen sind in der Regel strenger als die

nach Handelsrecht. So besteht ein Ansatzverbot für Aufwandsrückstellungen und für

Pensionsrückstellungen gelten die in § 6a EStG festgelegten Kriterien, wann und soweit

eine entsprechende Rückstellung gebildet werden kann. Während beim Eigenkapital der

Nominalwert bei der Bewertung auf der Passivseite anzusetzen ist, muß bei den

Rückstellungen, insbesondere den Pensionsrückstellungen, die Bewertung mit dem Teilwert

erfolgen.