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Partnerschaftsregister
Für die PartG gilt ein neues Register, das Partnerschaftsregister, das das für den
Sitz der Partnerschaft zuständige Amtsgericht führt. Die Anmeldung muß enthalten: Die
Partner brauchen den Partnerschaftsvertrag jedoch nicht vorzulegen und ihre Berufsrechte
nicht nachweisen. Die Kosten der Eintragung ins Register bemessen sich nach dem
Einheitswert des Betriebsvermögens. Dieser Wert beträgt mindestens 50 000 Mark. Für
diesen Mindestwert betragen die Kosten der Eintragung etwa 160 Mark.