Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Offenlegung
 
Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen bestimmter Größenordnung sind vom

Gesetzgeber verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu publizieren und damit offenzulegen.

Unter Offenlegung versteht man die Einreichung der gesetzlich geforderten Unterlagen zum

Handelsregister sowie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Offenlegungspflicht dient

dem öffentlichen Interesse an der wirtschaftlichen Situation bestimmter Unternehmen. Im

Bundesanzeiger wird das Handelsregister genannt, wo die Unterlagen zur Einsichtnahme

hinterlegt sind. Die Offenlegungspflicht obliegt den gesetzlichen Vertretern der

Gessellschaften.