Gebäudetechnik
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Normenkontrolle
 
Normenkontrolle ist die durch ein Gericht vorgenommene Überprüfung einer Rechtsnorm

auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Man unterscheidet abstrakte (gemäß Art. 93

Abs. 1 Nr. 2 GG) und konkrete (gemäß Art. 100 GG) Normen. Für landesrechtliche

untergesetzliche Normen (Verordnungen und Satzungen) kann ein subsidiäres Verfahren vor

den Oberlandesgerichten eingeführt werden (§ 47 VwGO).