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Neutraler Aufwand
Der Teil des Aufwand, der als betriebsfremd, periodenfremd oder außerordentlich zu
bezeichnen ist. Betriebsfremder Aufwand dient nicht dem Erreichen des betrieblichen
Sachziels (z. B. Spenden an caritative Einrichtungen, Aufwand für die betriebliche
Sportanlage und Kantine). Periodenfremder Aufwand wird in einer anderen Periode als der
Güterverzehr erfolgswirksam erfaßt (z. B. Steuernachzahlung). Außerordentlicher Aufwand
entsteht bei einem unvorhergesehenen Ereignis (z. B. Feuer, Diebstahl). Gegenstück zum
neutralen Aufwand ist der Zweckaufwand.