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Negativerklärung
Verpflichtung eines Schuldners (Anleiheemittent oder Kreditnehmer) an den Gläubiger,
ohne dessen Einwilligung bestimmte Vermögensteile weder zu veräußern noch zu Gunsten
Dritter zu beleihen. Die Negativerklärung dient somit als Ersatz für eine dingliche
Besicherung. Insbesondere bei Industrieobligationen, die von institutionellen Anlegern
gezeichnet werden, sollen dadurch Kosten der Sicherheitenbestellung vermieden werden und
die Gläubiger dennoch eine gewisse Sicherheit ihrer Anlage erfahren.