Gebäudetechnik
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Mantelkauf
 
ist der Erwerb von Anteilen einer GmbH, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt

hat. Der Erwerber will die Gründungskosten sparen und Verluste der GmbH vor dem M. von

künftigen Gewinnen abziehen. Der steuerliche Verlustvortrag wird nicht gewährt, wenn der

neue Gesellschafter mehr als 75% der Anteile übernimmt und die GmbH ihren

Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wieder aufnimmt (Wegfall der

wirtschaftlichen Identität, § 8 IV KStG).