.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
Über GBT
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Suche :
0
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Mantelkauf
ist der Erwerb von Anteilen einer GmbH, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt
hat. Der Erwerber will die Gründungskosten sparen und Verluste der GmbH vor dem M. von
künftigen Gewinnen abziehen. Der steuerliche Verlustvortrag wird nicht gewährt, wenn der
neue Gesellschafter mehr als 75% der Anteile übernimmt und die GmbH ihren
Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wieder aufnimmt (Wegfall der
wirtschaftlichen Identität, § 8 IV KStG).