Gebäudetechnik
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Mangel
 
Fehler und Mängel in Form von Sach- und Rechtsmängeln treten in vertraglichen

Verhältnissen immer wieder zutage. Hieraus ergibt sich dann die Frage nach den

Gewährleistungsrechten. Als Mangel wird grundsätzlich jede Abweichung der tatsächlichen

Gegebenheiten bzw. Verhältnisse vom Vertragsinhalt bezeichnet. Bei einem Mangel kann es

sich sowohl um einen Rechts- als auch um einen Sachmangel handeln.