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Liquidität
schuldrechtlich:
Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit eines Unternehmens, mit vorhandenen Vermögensbestandteilen allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. Man unterscheidet die strukturelle oder strategische Liquidität, die sich aus dem Nettoumlaufvermögen (Net Working Capital) sowie aus den freien Kreditlimiten ableitet,
sowie die dynamische Liquidität, die mit dem Zahlungsbereitschaftsplan zur kurzfristigen Steuerung der Geldbestände (Cash Management) herangezogen wird. Das Nettoumlaufvermögen ist die Differenz zwischen dem Umlaufvermögen und dem kurzfristigen Fremdkapital und stellt die finanzielle Manövriermasse des Unternehmens dar.
bilanziell:
Bestand an liquiden Mitteln, der in der Bilanz ausgewiesen wird. Dabei werden je nach Geldnähe der liquiden Mittel unterschiedliche Begriffsumfänge definiert und entsprechend sog. Liquiditätsgrade berechnet. In den Abschlüssen deutscher Unternehmen werden häufig als liquide Mittel neben den in der Bilanz gem. § 266 II B IV HGB separat zu zeigenden Zahlungsmittel die in verschiedenen weiteren Positionen ausgewiesenen finanziellen Mittel mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten subsumiert und deren Veränderung in der Kapitalflußrechnung (Cash-flow-Statement) dargestellt. Nach US-GAAP ist nicht die Restlaufzeit, sondern die Ursprungslaufzeit von weniger als 3 Monaten maßgeblich für die Zuordnung zu den liquiden Mitteln.