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Lieferschein
ist die einer Warenlieferung beigegebene Urkunde. Ihr Inhalt kann das vertraglich
Vereinbarte (Vertrag) nicht einseitig ändern; s. aber Eigentumsvorbehalt,
Bestätigungsschreiben. Ist die Ware eingelagert, so ist der L. eine Anweisung an den
Lagerhalter, nur gegen Zahlung zu liefern.