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Lieferfrist
Mit Lieferfrist (Lieferzeit) wird bei Kauf- und Werkverträgen die Zeit zwischen dem
Abschluß des Vertrags und der Lieferung der Ware oder Erbringung der Werkleistung
bezeichnet. Bei Güterbeförderungsverträgen handelt es sich um die Frist, innerhalb
derer die Beförderung ausgeführt sein muß. Diese Frist richtet sich nach Gesetz,
Vertrag oder Ortsgebrauch (§ 423 HGB). Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist haftet der
Frachtführer unter bestimmten Bedingungen.