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Lebensmittelgesetz
Nach dem Lebensmittelgesetz sind Lebensmittel „Stoffe, die dazu bestimmt sind, von Menschen in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand überwiegend zu Ernährungs- oder Genusszwecken gegessen, gekaut oder getrunken werden". Damit ist Trinkwasser ein Lebensmittel. Das Lebensmittelgesetz kann erst dann eingreifen, wenn Wasser als Trinkwasser in den Verkehr gebracht wird. Die Verantwortlichkeit der Wasserversorger für die Einhaltung der Wasserqualität erstreckt sich bis zur Übergabestelle an den Verbraucher. Die Regelungen im Lebensmittelrecht zielen darauf ab, im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hohe Qualitätsvorgaben festzulegen. Das Wasserrechtsgesetz und das Lebensmittelgesetz sind einander ergänzende Rechtsmaterien. Das Lebensmittelgesetz wurde 2006 kundgemacht und hat das „alte" Lebensmittelgesetz (1975) ersetzt. Es trägt nicht nur den neuen gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen Rechnung, sondern berücksichtigt die gesamte Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion. Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) regelt Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel und gilt in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen.