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Lebensmittelbuch
Das österreichische Lebensmittelbuch, der Codex, war und ist eine Eigentümlichkeit des österreichischen Lebensmittelrechtswesens. Er ist keine Rechtsvorschrift wie eine Verordnung sondern ein „objektiviertes Sachverständigengutachten". Das österreichische Lebensmittelbuch befasst sich in seinem Kapitel B 1 mit dem Trinkwasser. Dieses Kapitel wurde im Jahre 1989 neu erarbeitet und 1993 an die entsprechenden Bestimmungen der EU angeglichen. Die einzelnen Kapitel werden in Unterkommissionen erarbeitet, zu denen maßgebende Fachleute auf dem jeweiligen Gebiet beigezogen werden. Die ausgearbeiteten Kapitel kommen zur Beschlussfassung in das Plenum der Codexkommission. Dieser Vorgang soll garantieren, dass möglichst der letzte Stand der Wissenschaft Berücksichtigung findet. Der vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen herausgegebene Codex besitzt für die staatlichen Untersuchungsanstalten den Charakter einer Dienstanweisung.