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Lastschriftverfahren
ist (im Rahmen eines Girovertrags) eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Anders
als bei der Überweisung geht hier die Initiative vom Gläubiger aus, der eine Forderung
seiner Bank bekanntgibt; diese erteilt ihm eine vorläufige Gutschrift und zieht den
Betrag von der Schuldnerbank ein, die ihrerseits das Konto des Schuldners entsprechend
belastet. Man unterscheidet das Abbuchungsverfahren (Auftrag des Schuldners an seine Bank;
hier Widerruf nur für die Zukunft möglich) und das Einzugsermächtigungsverfahren
(Ermächtigung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger; hier befristetes
Widerspruchsrecht des Schuldners gegen eine Belastung). Einzelheiten regelt das Abkommen
der Spitzenverbände des dt. Kreditgewerbes vom 1. 7. 1982 (hierzu i.e. Hadding WM 1983
Sonderbeilage Nr. 1).