Gebäudetechnik
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Kostenrechnung
 
Teil des internen Rechnungswesens, der sich mit der systematischen Erfassung und

Auswertung der innerhalb einer Abrechnungsperiode entstandenen Kosten beschäftigt.

Häufig auch als Überbegriff bzw. Abkürzung für die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

bzw. Kosten- und Erlösrechnung verwendet, wodurch die Betrachtung auf Erlöse bzw.

Leistungen ausgeweitet wird. Sie soll der Unternehmensleitung aussagekräftige Daten für

die Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmung zur Verfügung stellen. Da es für

die KLR keine gesetzlichen Vorschriften gibt, ist das Rechnungsziel

unternehmensindividuell festzulegen. Grundsätzlich können hier als Ziele genannt werden:

Ermittlung von Verkaufspreisen bzw. Preisuntergrenzen durch Feststellung sämtlicher für

die Herstellung und den Absatz entstandener Kosten. Ermittlung von Einkaufspreisen bzw.

Preisobergrenzen, die höchstens aus einem kalkulierten Verkaufspreis bezahlt werden

können. Ermittlung von Wertansätzen für die Lager- und Vorratsbewertung sowie die

Bewertung fertiger Erzeugnisse im Jahresabschluß. Weitere Ziele bzw. Anwendungsbereiche

kann die Kalkulation bezüglich der Entscheidung über Eigenfertigung oder Fremdbezug, die

Feststellung der Optimalen Losgröße sowie Optimalen Bestellmenge, sowie die Bestimmung

innerbetrieblicher Verrechnungspreise sein. Die überwiegende Zahl von Unternehmen setzt

die Kostenrechnung vornehmlich als Kontrollinstrument im Sinne einer Nachkalkulation

entstandener Kosten ein. Neben dieser Ist- bzw. Vergangenheitsrechnung können weitere

Kostenrechnungssysteme unterschieden werden. Eine umfassende KLR basiert auf einer

Kostenartenrechnung, die systematisch die Einzelkosten und Gemeinkosten des Unternehmens

erfaßt. Während die Einzelkosten direkt auf die Kostenträger (z. B. Produkte)

zugerechnet werden können, müssen die Gemeinkosten zunächst in einer

Kostenstellenrechnung zu Kalkulationssätzen umgerechnet werden, um zusammen mit den

Einzelkosten auf die Kostenträger verteilt werden zu können. Die Kostenträgerrechnung

ermittelt letztlich die Selbstkosten für eine Betriebsergebnisrechnung, die den Erlösen

die ermittelten Selbstkosten gegenüberstellt. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist

organisatorisch meist in einem sogenannten Finanzwesen oder zunehmend im Bereich

Controlling angesiedelt.