Gebäudetechnik
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Kontokorrentkredit
 
Auf Basis eines Kontokorrents vertraglich fixierter Kredit in laufender Rechnung, dem in

der Regel eine Kreditlinie, d. h. Höchstgrenze für Kreditinanspruchnahmen,

zugrundeliegt. Räumen Banken Privatpersonen derartige Kredite ein, spricht man von

Dispositionskredit. Eine entsprechende Kreditzusage gegenüber Unternehmen ist gemäß §

355 HGB von den Vertragsparteien jederzeit kündbar, und mindestens einmal jährlich

bezüglich der Zinsen abzurechnen. Kontokorrentkredite werden insbesondere für saisonale

Schwankungen, z. B. zur Lohnzahlung am Ultimo oder für kurzfristige Anschaffungen

verwandt. Als Kreditsicherheit dient meist das Standing oder die einfache Bonität des

Unternehmens. Die Vereinbarung einer weitergehenden Sicherheit, wie beispielsweise einem

Grundpfandrecht oder einer Personalsicherheit (z. B. Bürgschaft) würde dem kurzfristigen

Charakter kaum gerecht werden.