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Konditionsgeschäft
ist – anders als bei der Kommission – die Übergabe einer Sache mit dem Recht
der Weiterveräußerung oder Rückgabe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. im
Sortimentsbuchhandel). Hier ist i.d.R. ein aufschiebend bedingter Kauf anzunehmen, so daß
der Verkäufer die Gefahr des Untergangs der Sache trägt (BGH NJW 1975, 776).