Gebäudetechnik
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Komplementär
 
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der - wie ein Gesellschafter der OHG -

unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft

haftet. Jede KG muß mindesten einen Komplementär haben. Der Komplementär führt die

Geschäfte der KG.