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Kläranlage/Kleinkläranlage
Anlage zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern. Je nach Abwasserbeschaffenheit, Konstruktion und Leistungsfähigkeit der Kläranlage erfolgt die Abwasserreinigung mechanisch (1. Stufe), biologisch (2. Stufe) und weitergehend (3. Stufe). Die mechanische Reinigung entfernt auch Spur- und Sinkstoffe. Sie nutzt die physikalischen Eigenschaften zur Rückhaltung der im Abwasser enthaltenen ungelösten Stoffe (Rechen, Sandfang). In der 2. Stufe werden die meist mechanisch vorgereinigten Abwässer mit Hilfe von Mikroorganismen gereinigt. Abgebaut werden dabei vor allem organische Stoffe, z. B. aus Lebensmittelresten und Fäkalien. In der weitergehenden Abwasserreinigung werden durch Einsatz von Chemikalien weitere Stoffe wie Phosphate und Schwermetalle gefällt und geflockt und aus dem Wasser entfernt. Bei der Klärung bleibt Blähschlamm übrig, der stabilisiert werden muß. Die festen Rückstände werden landwirtschaftlich verwertet, auf Deponien abgelagert oder verbrannt.
Kleinkläranlagen nach DlN 42 61 dienen vorwiegend der Reinigung von Abwässern einzelner Gebäude mit einem Schmutzwasseranfall bis 8 m3/d. Es wird unterschieden zwischen Anlagen mit Belüftung, die alle wesentlichen Elemente einer Belebungsanlage in kompakter Form enthalten, und solchen ohne Belüftung (Mehrkammerfaulgruben). Der Überlauf dieser Faulgruben sollte bevorzugt über Sandfiltergräben gereinigt werden. Die einwandfreie Funktion der Kleinkläranlagen ist nur bei ausreichender Wartung (. B. regelmäßige Schlammabfuhr) gewährleistet.