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Kaufmann
Zum Kaufmann wird, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Auch eine GmbH ist selbst Kaufmann.
Das Recht der Kaufleute wird im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. In den Branchen gelten
spezifische Gewerbeordnungen, die das HGB ergänzen. Kaufleute unterliegen besonderen
Rechten und Pflichten, da bei ihnen vorausgesetzt wird, daß sie die handelsüblichen
Gepflogenheiten kennen. So muß ein Kaufmann beispielsweise eine Ware sofort nach Erhalt
auf Qualität und Vollständigkeit überprüfen und Mängel sofort anzeigen. Eine spätere
Reklamation ist nicht möglich. Eine weitere Bestimmung aus dem Handelsrecht besagt, daß
Schweigen unter Kaufleuten Zustimmung signalisiert. Kaufleute müssen auf Geschäftsbriefe
sofort reagieren, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Ansonsten erklären
sie ihr Einverständnis. Unter Kaufleuten gilt weiterhin, daß mündliche Absprachen nicht
der schriftlichen Form bedürfen, um rechtskräftig zu werden.