Gebäudetechnik
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Kaufmann
 
Zum Kaufmann wird, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Auch eine GmbH ist selbst Kaufmann.

Das Recht der Kaufleute wird im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. In den Branchen gelten

spezifische Gewerbeordnungen, die das HGB ergänzen. Kaufleute unterliegen besonderen

Rechten und Pflichten, da bei ihnen vorausgesetzt wird, daß sie die handelsüblichen

Gepflogenheiten kennen. So muß ein Kaufmann beispielsweise eine Ware sofort nach Erhalt

auf Qualität und Vollständigkeit überprüfen und Mängel sofort anzeigen. Eine spätere

Reklamation ist nicht möglich. Eine weitere Bestimmung aus dem Handelsrecht besagt, daß

Schweigen unter Kaufleuten Zustimmung signalisiert. Kaufleute müssen auf Geschäftsbriefe

sofort reagieren, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Ansonsten erklären

sie ihr Einverständnis. Unter Kaufleuten gilt weiterhin, daß mündliche Absprachen nicht

der schriftlichen Form bedürfen, um rechtskräftig zu werden.