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Kartell
Als Kartell bezeichnet man vertragsmäßige Zusammenschlüsse grundsätzlich
selbständiger Unternehmungen der gleichen Wirtschaftsstufe. Unterschieden werden muß
zwischen verbotenen Kartellen, z.B. Preiskartell, bei denen sich die Unternehmen auf
Kosten der Verbraucher absprechen, und Kartellen, die für den Verbraucher positive Folgen
haben können, wie z.B. das Normenkartell. Hierbei unterwerfen sich verschiedene
Hersteller einer Norm, damit Einzelteile verschiedener Unternehmen zusammenpassen und der
Verbraucher somit eine größere Auswahl hat.