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Kapitalgesellschaft
ist – im Gegensatz zur Personengesellschaft – eine Gesellschaft, bei der die
Mitgliedschaft auf die reine Kapital (Geld)beteiligung und nicht auf persönliche
Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten ist. Die Merkmale einer K. sind insbes., daß
die Anteile grundsätzlich frei veräußert und vererbt werden können, die Gesellschafter
nicht persönlich haften und ihre persönliche Mitarbeit bei der Geschäftsführung nicht
notwendig ist (Drittorganschaft); K.en besitzen als juristische Personen die
Rechtsfähigkeit. K.en sind die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien,
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Einzelheiten kann die K., insbes. die GmbH,
so ausgestattet werden, daß sie der Personengesellschaft angenähert ist; umgekehrt kann
die Personengesellschaft, insbes. die Kommanditgesellschaft, der K. angenähert sein.
Steuerrechtlich unterliegen K.en der Körperschaftsteuer.