Gebäudetechnik
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Joint venture-Vertrag
 
ist die (meist zeitlich begrenzte) Beteiligung an einem Unternehmen oder auch nur an

einem bestimmten Projekt, vielfach durch Kapital (venture capital-Beteiligung), aber auch

durch Produktionsmittel oder unternehmerische Beratung und Betreuung (know how).

Charakteristisch ist die (Mit-)Übernahme des Risikos für die Realisierungsmöglichkeit.

Rechtlich liegt oftmals eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (ARGE) oder eine

(stille) Gesellschaft vor.