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Joint venture-Vertrag
ist die (meist zeitlich begrenzte) Beteiligung an einem Unternehmen oder auch nur an
einem bestimmten Projekt, vielfach durch Kapital (venture capital-Beteiligung), aber auch
durch Produktionsmittel oder unternehmerische Beratung und Betreuung (know how).
Charakteristisch ist die (Mit-)Übernahme des Risikos für die Realisierungsmöglichkeit.
Rechtlich liegt oftmals eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (ARGE) oder eine
(stille) Gesellschaft vor.