Gebäudetechnik
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IuKDG
 
IuKDG steht für Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz. Es soll den rechtlichen

Rahmen für Anbieter und Nutzer der neuen Telekommunikationsmedien, wie etwa Online-Dienst

und Internet, vorgeben. Zu den wichtigsten Bestandteilen des Gesetzes gehört neben dem

Teledienstegesetz (Artikel 1) das Signaturgesetz (Artikel 3). In ihm werden die

gesetzlichen Vorgaben definiert, die elektronische Unterschriften erfüllen müssen, um

Rechtsgültigkeit zu erlangen. Das Gesetz wurde im Sommer 1997 verabschiedet, doch schon

jetzt melden viele Experten Nachbesserungsbedarf an, da auch mit diesen Vorschriften keine

ausreichende Rechtssicherheit geschaffen sei.