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Internationales Steuerrecht
i.e.S. umfaßt Rechtssätze, die Doppelbesteuerung und Nichtbesteuerung vermeiden
sollen; sie sind z.T. dem allgemeinen Völkerrecht, hauptsächlich aber den
Doppelbesteuerungsabkommen (§ 2 AO) zu entnehmen. I.w.S. umfaßt das i.St. auch die
Rechtsnormen des nationalen Außensteuerrechts, das sich mit der Besteuerung von ausländ.
Einkommen und Vermögen befaßt.