Gebäudetechnik
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Internationales Recht
 
Unter i.R. versteht man auf dem Gebiet des Zivilrechts in erster Linie das

internationales Privatrecht also die Rechtsnormen, die bei über ein Land hinausgreifenden

Tatbeständen die anwendbare Rechtsordnung bestimmen. Unter i.R. wird darüber hinaus aber

auch das supranationale Recht verstanden, d.h. das Recht, das von übernationalen

Instanzen (Supranationale Organisationen, Internationale Organisationen) für mehrere

Staaten einheitlich (z.B. von den Organen der EG) erlassen wird, gelegentlich auch das

Völkerrecht Als i.R. wird schließlich auch das Recht bezeichnet, das durch Ratifikation

vorher abgeschlossener Verträge in mehreren Staaten mit gleichem Wortlaut gilt.