Gebäudetechnik
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Insolvenztabelle
 
Im Insolvenzverfahren muß der Insolvenzverwalter jede von den Gläubigern angemeldete

Forderung in eine Tabelle eintragen. Dies muß unter Angabe des Grundes und des Betrags

der Forderung geschehen. Die Tabelle kann vom Schuldner, den Mitgliedern des

Gläubigerausschusses und von den Insolvenzgläubigern in der Geschäftsstelle des

Insolvenzgerichts eingesehen werden.