Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Insolvenzgeld
 
Zum 01.01.1999 ist das Konkursausfallgeld durch das Insolvenzgeld ersetzt worden.

Insolvenzgeld wird auf Antrag von den Arbeitsämtern an Arbeitnehmer gezahlt, wenn sie bei

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers oder bei

Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse für die

vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt

haben (§ 183 SGB III).